Frank Wettig Osteopathie | Heilpraktiker


Vlothoer Straße 100, 32457 Porta Westfalica, Deutschland


0176 46796770

info@frank-wettig.de

Frank Wettig Osteopathie | Heilpraktiker in Porta Westfalica

Frank Wettig – Spezialist für Osteopathie


Wer in Deutschland die Osteopathie eigenständig zur Behandlung von Krankheiten praktizieren möchte, muss entweder ausgebildeter Arzt oder Heilpraktiker sein. Um meine Leidenschaft für die Osteopathie zum Beruf machen zu können, habe ich daher eine zertifizierte Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert und bin Mitglied im Verband der freien Osteopathen. So bin ich seither in der Lage, heilkundliche Behandlungsleistungen nicht nur rechtssicher, sondern auch mit der nötigen Fachkompetenz durchzuführen. Außerdem bin ich als Heilpraktiker dazu befähigt, Diagnosen zu stellen und Heilpraktiker Behandlungen ohne Rezept eines Arztes zu erbringen. Denn ärztliche Verordnungen sind für eine heilpraktische Behandlung grundsätzlich nicht nötig.

Ganzheitliche Behandlung


Bei der Osteopathie handelt es sich um eine manuelle Form der Medizin. Ziel dieses medizinischen Bereichs ist es, vorhandene Funktionsstörungen des menschlichen Körpers zu erkennen und zu behandeln. Dabei folgt die Osteopathie dem Ansatz, dass sich Leben immer in Form von Bewegung zeigt. Dort, wo keine Bewegung mehr möglich ist, kann sich folglich eine Krankheit breitmachen. Auf Basis dieses Grundsatzes kennt und beschreibt die Osteopathie sämtliche Bewegungen des menschlichen Körpers. Demnach werden im Rahmen der Osteopathie Bewegungseinschränkungen aufgespürt und gelöst, um so die volle Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers gewährleisten zu können.

Kosten


Wichtig bei einer osteopathischen Behandlung ist nicht deren Dauer, sondern deren Vollständigkeit. Daher kann die Dauer einer Behandlung je nach Funktionsstörung von Patient zu Patient variieren. Die Abrechnung für die Osteopathiebehandlung erfolgt auf Grundlage der GebüH per Privatrechnung. Je nach Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der entstehenden Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen beziehungsweise eine vollständige Kostenerstattung gewährt werden. Ob und wie die Kosten für osteopathische Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Diese teilen Ihnen auf Anfrage die aktuellen Bedingungen für Heilpraktikerleistungen und Osteopathie mit. Am besten ist es, wenn Sie die Informationen zur Kostenübernahme bereits vor einer osteopathischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einholen. Denn oftmals muss für eine (Teil-) Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse neben der schlussendlichen Heilpraktikerrechnung auch eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.

Telefon

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie mich jederzeit herzlich gerne.

Kontakt
Share by: